Interne Regelung fUr den Angelverein Beinheim
IN 2019
REGLEMENT INTERIEUR DE L´AAPPMA DE BEINHEIM


Verantwortung des Anglers :

  • Der Angler ist verantwortlich für die Schäden die er verursacht hat.
  • Jeder Angler  kann sein Nachbar kontrollieren wenn er Mitglied des Angelvereins Beinheim ist. Bei Verstößen, muss es der Angler der Wasserwacht melden.

Jean : 0033 7 70 67 53 95 – Pascal : 0033 7 70 69 75 67

  • Der Angler ist verantwortlich für die Sauberkeit des Angelplatzes.
  • Die Angelruten müssen ständig unter Aufsicht des Anglers sein.
  • Jeder Angler hat die Pflicht alle seine Fänge bei einer Kontrolle zu zeigen. Während des Angelns dürfen die Fische nicht im Auto aufbewahrt werden.
  • Alle Fische unter dem Mindestmaß, müssen lebend oder tot ins Wasser gesetzt werden.

Verbote:

  • Die Übernachtung am Angelplatz ist verboten. (Erlaubt ist 0,5 Stunde vor und nach Sonnenuntergang)
  • Da die Gravidal noch in Betrieb ist, muss unbedingt die Bootsrutsche benutz werden. Es ist nicht erlaubt das Boot irgendwo anderes ins Wasser zu lassen

 

Mindest.-und Maximalmaße der Fische (für alle Gewässer des Angelvereins Beinheim):

  • Hecht : 60cm     Maximum : 85cm
  • Zander : 50cm   Maximum : 75cm
  • Barsch : 15cm    Maximum : 40cm

 

Etang de la douane :

  • Anzahl Ruten : 2
  • Fangquoten pro Tag : 1 Raubfisch ( außer Barsch ) und 1 Karpfe für alle andere Fischarten keine Fangbegrenzung.
  • Das Angeln auf Raubfisch ist erlaubt :
    • Hecht : vom 1. Bis 27. Januar und vom 1. Mai bis 27. Dezember 2019
    • Zander : vom 1. Bis 27. Januar und vom 1. Juni bis 27. Dezember 2019
  • Es ist verboten mit Kunstköder zu angeln

 

Etang de la chapelle :

  • Anzahl Ruten : 3
  • Das Angeln mit Kunstköder ist lediglich mit einer Rute und rein NO KILL. Es ist für ganze Jahr 2019 erlaubt.
  • Angeln mit lebendigen oder toten Köderfischen ist verboten.
  • Karpfen: NO KILL
  • Das Angeln innerhalb der Bojen ist verboten

 

Gravidale :

  • Anzahl Ruten: 4
  • Fangquote pro Tag : 2 Raubfische (außer Barsch) für alle anderen Fischarten keine Fangbegrenzung.
  • Das Angeln auf Raubfisch ist erlaubt:
    • Hecht : vom 1. Bis 27. Januar und vom 1. Mai bis 27. Dezember 2019
    • Zander : vom 1. Bis 27. Januar und vom 1. Juni bis 27. Dezember 2019
  • Es ist nicht erlaubt innerhalb eines Umkreises von 50m um der Wasser Düse zu angeln
  • Einführung eines Beitrags in Höhe von 15€ für das Boot angeln (Siehe Homepage)
  • Eine spezifische Regelung für das Bootangeln, wird am Angler übergeben (Siehe Homepage)

 

Etang de la Sauer :

  • Anzahl Ruten : 1
  • Zeitraum: sonntags (.April bis Oktober, geschlossen Juli und August) von 7Uhr30 bis 11Uhr30.
  • Karpfen : NO KILL
  • Fischeinsatz : Einsatz von Forellen, 1 mal im Monat
  • Das angeln ist nur erlaubt für Angler die ihren Wohnsitz in Frankreich oder in

Besitz einer gültigen Fischerprüfung sind.

  • Füttern ist erlaubt im Rahmen des Zumutbaren

 

Informationen :

  • Die Wasserwacht und die Mitglieder des Vorstands dürfen die Benutzer der Bootsrutsche am Gravidale kontrollieren


Allgemeines :

Für weiteren Fragen bzw. Informationen, finden Sie uns unter : www.aappma–beinheim.fr

Diese interne Regelung wurde am 08.01.2011 in der Hauptversammlung Verabschiedet und am 12.12.2015 geändert. Jedes Mietglied des Angelvereins ist verpflichtet diese Interne Regelung einzuhalten. Bei Verstoß der Regelung wird der Angler vom Verein entlassen.

Liebe Angler, diese Regelung ist ein Muss, wenn wir unseren Fischbestand halten oder verbessern wollen. Gehen Sie schonend mit der Natur um und entnehmen Sie nur so viele Fische die Sie auch verzehren können.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis.

Euer Vorstand